Alleinige Inhaberin des Ausführungsrechtes für patentierten Straußpfähle in Deutschland : Dyckerhoff & Widmann Aktiengesellschaft : Tiefbauunternehmung, Spezialgeschäft für Beton- und Eisenbeton-Bauten im Tief- und Hochbau, Fabriken für Zementwaren. 1910.