Beantwortung der im Allerhöchsten Erlasse vom 28. Februar 1892 gestellten Frage B: "Welche Maßregeln können angewendet werden, um für die Zukunft der Hochwassergefahr und den Überschwemmungsschäden soweit wie möglich vorzubeugen?" für das Memel-, Pregel- und Weichselstromgebiet. 1901.